Durch das E-Health-Gesetz haben Versicherte, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 01.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.

Die Vorteile des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) liegen auf der Hand. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Elektronischen Medikationsplan (eMP) wird nun im Zuge der Telematikinfrastruktur die nächste Stufe erreicht und der jeweils aktuelle Medikationsplan des Patienten auf seiner eGK gespeichert.

Durch den Einsatz des eMP erhöht sich die Therapiesicherheit, da alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer mit Einwilligung des Patienten jederzeit Einsicht in die Patientenmedikation haben. Das Risiko unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen (Voraussetzung ist das ipC3 inkl. i:fox/THERAFOX PRO) sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen wird verringert.

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